Information zur Haltung von Wildtieren

Um Wildtiere halten zu dürfen, bedarf es spezieller Genehmigungen, welche beim zuständigen Amt eingeholt werden müssen. Als Wildtier gemäß § 4 Tierschutzgesetz (TSchG) gilt jedes Tier, das nicht Heim- oder Haustier ist. Hierzu zählen sämtliche Säugetierarten (z.B. Affen, Bären, Raubkatzen…), viele Vogelarten (z.B. die meisten Papageienarten, alle Greifvögel und Eulen,...) und alle Arten der Reptilien und Amphibien.

Viele Wildtierarten fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen, kurz CITES genannt, d.h., diese Tierart darf NICHT ohne jeweiliges Papier gehandelt werden! Die CITES-Papiere garantieren, dass es sich bei Ihrem Tier um eine Nachzucht handelt. Wildfänge zu erwerben ist gesetzlich verboten! Selbstverständlich hat jedes unserer Tiere alle erforderlichen Papiere sowie einen Microchip oder Fußring (bei Vögeln) zur Identifizierung.

Der Erwerb eines Wildtieres muss binnen 14 Tagen bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden, die Formulare hierfür finden Sie auf der Homepage des zuständigen Amtstierarztes.

 

Auf der Seite des jeweiligen Tieres finden Sie Hinweise zur gesetzlichen Lage, sowie Informationen zur Haltung. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Wir verkaufen AUSNAHMSLOS nur an Personen, welche alle Kriterien zur Haltung von Wildtieren erfüllen. Im untenstehenden Link finden Sie eine Liste aller Amtstierärzte Österreichs, welche Ihnen bei etwaigen Fragen weiterhelfen können.

Unsere Wildtiere sind in Kategorien aufgeteilt. Ein Klick aufs Bild führt Sie auf die gewünschte Seite. Viel Spaß beim Stöbern!