In Österreich ist es erlaubt, Zootiere wie beispielsweise Strausse, Emus oder Nandus ohne Voraussetzungen zu halten. Bei Greifvögeln und Eulen gestaltet es sich schwieriger. Diese darf man nur
mit gültigem Falknerjagdschein und/oder einem Sachkundenachweis (Kurs mit Abschlußprüfung) halten. Möchte man mit seinen Vögeln auf Beizjagd gehen, muss man des
weiteren in Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Als Falkner gilt man als Jäger und fällt somit unter die Jagdverordnung. Die meisten Greifvögel und alle Eulen sind CITES-pflichtig und fallen
unter das Waschingtoner Artenschutzabkommen. Als Wildtiere müssen sie binnen 14 Tagen der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
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